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Hintergrundinformationen

Graffitiszene, Bauschäden durch Graffiti und unsachgemäße Entfernung, Graffitibeseitigung

 

Graffiti war vor allem ein Problem, das in den Großstädten auftrat. Doch auf der Suche nach neuen, geeigneten Flächen entwickeln Sprayer eine besondere Mobilität. So kommen Sprayer aus dem Umland nicht nur in die Städte, sondern weichen von der Stadt auch auf das Umland aus. Es wird zunehmend ein vermehrtes Auftreten von Graffitischmierereien in ländlichen Gebieten registriert.

Graffitiszene

Bis vor wenigen Jahren waren die Täter sind meist Jugendliche und Heranwachsende, die als Anhänger einer subkulturellen, überwiegend sehr stark strukturierten Szene erhoffen, durch Graffitis zu „Ruhm und Ehre“ zu gelangen. Der Ausdruck ihrer ‚‚eigenen Kultur“ wird dann durch die Graffitis bzw. durch Wortkürzel, die sogen. „Tags“ nach außen hin dargestellt. Ein sehr großer Teil dieser Täter ist in Gruppen organisiert. Bei Beschädigungen von Graffitis anderer Gruppierungen oder Personen kommt es teilweise zu schweren Auseinandersetzungen dieser Personenkreise. Inzwischen hat sich das Problem mit den Graffitis stark ausgeweitet, da nicht nur mehr die "Szene", sondern in der Mehrzahl auch die "Laien"  an fremden Eigentum vergehen.

Jeder Sprayer  sucht sich selbst seinen persönlichen „Tagnamen“, den nur  er für sich individuell nutzt. Dieser Name wird von den anderen Mitgliedern der Szene in der Regel akzeptiert. Gerade der persönliche Tag ist auch der große Schwachpunkt der Sprayer - wird ein Sprayer gefasst, können bisher dokumentierte Sachbeschädigungen gezielt zugeordnet werden. Daher sollte jedes Graffiti nicht nur dokumentiert, sondern auch zur Anzeige gebracht werden.

Bauschäden durch Graffitis und unsachgemäßer Graffitientfernung

Farbschmierereien und Graffiti werden heute in der Regel durch hoch lösemittelhaltigen Sprayfarben oder „Farbstifte" auf unterschiedliche Untergründe appliziert.

Graffitis bilden auf Fassadenflächen eine extrem dicht schließende Lackschicht bzw. Farbschicht. Die Wasserdampfdiffusion von innen nach außen wird hierdurch stark reduziert bzw. verhindert .

Bei ungünstigen Temperaturverhältnissen z.B. im Winter, kondensiert der Wasserdampf in freien Poren unter der Farbschicht. Bei Frost sprengt das gefrierende Kondenswasser die davor befindlichen Schichten ab. Häufig wird dabei die obere Fassadenfläche in Mitleidenschaft gezogen.

Das einfachste mittel der Wahl ist das Überstreichen der Graffiti. Dieses hat meist zur Folge, dass das Graffiti nach kurzer Zeit durchschlägt und der Erfolg somit ausbleibt. Viele der auf dem Markt befindlichen Reinigungsmittel und System vermitteln dem Laien den Eindruck, dass die Fassadenreinigung und das Entfernen von Graffitis eine problemlose Angelegenheit darstellt. Es ist bedauerlich, dass viel zu oft zu viel versprochen (durch die Hersteller) wird: „Einmal auftragen, mit einem Tuch abwischen und weg sind die Schmierereien“ – oder ähnlich. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Meist wird hierbei der Hochdruckreiniger, am besten noch mit der besonderst starken Dreckfräse, verwendet und das Ausmaß der Schäden verstärkt. Diese unsachgemäße Anwendung von Reinigungsmitteln und Verfahren kann zu irreversiblen Schäden an der Bausubstanz führen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass die Reinigungsarbeiten von sachkundigen Betrieben bzw. sachkundigen Reinigungspersonal durchgeführt werden.

Zum Glück können wir viele der zusätzlich hinzugefügten Schäden kaschieren.

Die Rechtslage

Es muss deutlich zwischen legalen und illegalen Graffiti differenziert werden. Sprayer, die Auftragsarbeiten durchführen, distanzieren sich bewusst von der illegalen Szene. Sie verstehen ihre Arbeiten als Kunst. Fassaden im Einzelhandel, an Schulen, Produktionshallen, Sporthallen oder Trafostationen von Versorgungsunternehmen sind die prädestinierten Flächen für legale Auftragsarbeiten.

Inzwischen gelten Graffiti gemeinhin als Farbschmierereien, da ihnen in der Regel politische Aussagen oder ästhetische Qualität fehlen. Das Gesetz lässt hier keinerlei Interpretationsspielraum: Jedes illegale Graffiti wird als Sachbeschädigung gewertet und nach dem Strafgesetz auch polizeilich verfolgt.

§ 303 StGB und § 304 StGB

Video ansehen:

Graffitientfernung

 
 
 
 
 

 

 
     
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